Aromenverbote in Liquids, das war doch schon mal beim Tabak

Aromenverbote in Liquids, das war doch schon mal beim Tabak

Aromenverbote in Liquids, das war doch schon mal beim Tabak

Hallo Liebe Leser,

heute möchte ich Ihnen ein Bild aus meiner Kindheit erzählen. Ein Bild einer damals wie ich dachte heilen Familie. Es war Samstag 19:25 Uhr. Die Leser meines Blogges die Jahrgang 76 oder früher sind, wissen was da im Fernsehen einmal im Monat lief. Genau die Hitparade. Und diese haben sich meine Eltern und wir Kinder gemeinsam angesehen. In der Luft lag das herbsüsse Whiskeyaroma des Tabakes meines Vaters. Ich saß lieber in seiner Nähe als in der Nähe meiner Mutter welche ihre stinkenden Zigaretten rauchte. Aber dieses Familienbild gehört der Geschichte an. Denn aromatisierte Tabake sind auch für Pfeifenraucher verboten. Nichts darf das Tabakaroma überdecken. Es geht sogar noch weiter Markennamen und Typenbezeichnungen welche ein Aroma eines aromatisierten Tabak kennzeichnen sind ebenfalls gesetzlich verboten. Dieses musste die Berliner Tabakfirma Planta sogar vor dem Europäischen Gerichtshof lernen. Dabei ging es insbesondere um einen Tabak, der als Hocharomat bezeichnet wird. Damaliger Produktname Black Vanilla heute darf er per Gerichtsbeschluss nur noch Black V heissen. Als Beleg blende ich die alten und neuen Produktverpackungen hier mal ein.

Was hat das mit der E-Zigarette zu tun?

 Im ersten Moment nicht wirklich viel, könnte man meinen. Doch Achtung denn hier kommt eine kleine Info am Rande. Die WHO plant ein Aromenverbot durch die Hintertür. Und damit werden die Staaten die der WHO angeschlossen sind, sich irgendwann der Diktatur der Pharmalobby beugen müssen. Über die Pläne der WHO hatte ich schon mal einen Artikel verfasst. Den Verlinke ich hier. (Was haben die geraucht?- Kann man das auch dampfen?)
Und noch ein Fun-Fact. Auch die gute Frau Pöttschke-Langer hat bereits damals bei der Umsetzung der TPD2 auf Verbot von Aromen die nicht Tabak sind gedrängt, siehe hier.
Dieser wurde dann in Artikel 17 der TPD2 umgesetzt.
(17) Das Verbot von Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen schließt die Verwendung einzelner Zusatzstoffe nicht vollständig aus, zwingt die Hersteller jedoch, den Zusatzstoff oder die Kombination von Zusatzstoffen so weit zu reduzieren, dass die Zusatzstoffe kein charakteristisches Aroma mehr verleihen. Die Verwendung von Zusatz­stoffen, die bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen benötigt werden, etwa Zucker als Ersatz für während des Trocknungsprozesses verlorengegangenen Zucker, sollte zulässig sein, solange diese Zusatzstoffe nicht zu einem charakteristischen Aroma führen oder das Suchtpotenzial, die Toxizität oder die CMR-Eigenschaften des Produkts erhöhen. Eine unabhängige europäische Beratergruppe sollte bei dieser Entscheidungsfindung unterstützend tätig werden. Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollte es weder zur Diskriminierung zwischen verschiedenen Tabak­sorten kommen, noch sollte eine Produktdifferenzierung verhindert werden

Artikel 17 Absatz 1.

Die Mitgliedstaaten verbieten das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma.

Für mich sind das alles fadenscheinige Argumente um den Menschen auch nur die kleinste Form  von Genussmitteln zu verbieten um eine suchtfreie und frei von Abhängigkeiten geschaffene Welt zu kreieren. Anders gesagt, eine Welt ohne Spass.

Was kann man nun dagegen tun?

  1. Die WHO auffordern offen zu legen in wessen Interessen sie diese Forderungen stellt?
  2. Sämtliche Forderungen der Welt für eine Sucht und Abhängigkeitsfreie Welt als reine Informationsbekundung der WHO deklarieren, ohne Einfluss auf die Gesundheitspolitik
  3. Sämtliche Ratschläge der WHO als nicht bindend zu deklarieren,  bis die Forderung 1 und 5 erfüllt sind.
  4. Für Europa: Die WHO klipp und klar von wegen Befangenheit vom Gesetzgebungsverfahren ausschliessen. D.h. jede Forderung der WHO erstmal gemäß der Regel 8 in dem von mir erwähnten Beitrag Der informierte Mensch ausklammern und die Intention der WHO dahinter überprüfen. 
  5. Der WHO untersagen Gelder Wirtschaftskakteueren an zu nehmen.   
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Quellen:


  1. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c22017-aroma-tabak-verbot-rechtmaessig-warenverkehr-gesundheit/
  2. https://winheller.com/blog/verbot-verkauf-aroma-tabak/
  3. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c22017-aroma-tabak-verbot-rechtmaessig-warenverkehr-gesundheit/
  4. https://smokersplanet.de/verkaufsverbot-fuer-aromatisierte-tabakprodukte-was-heisst-das
  5. http://www.planta-tabak.de/wp-content/uploads/2018/10/Sortiment-2018-19_Pfeifentabak.pdf
  6. https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-22017_Schrittweises-Verkaufsverbot-von-aromatisierten-Zigaretten-und-Tabak-zum-Selbstdrehen-gueltig.news26988.htm
  7. https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-schrittweises-verbot-von-aromatisierten-tabakerzeugnissen-gueltig
  8. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c22017-aroma-tabak-verbot-rechtmaessig-warenverkehr-gesundheit/
  9.  http://liquid-news.com/e-zigaretten/poetschke-langer-fordert-gesetzliches-aromaverbot-e-zigarette-bald-nur-noch-mit-tabakgeschmack/
  10.  https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf

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