EZigaRettenLeben und das Tabakerzeugnisgesetz 2.Akt

EZigaRettenLeben und das Tabakerzeugnisgesetz 2.Akt

EZigaRettenLeben und das Tabakerzeugnisgesetz 2.Akt

 Hallo Liebe Leser,

Heute mal eine kleine Vorabinformation, diesmal zur der Aktion Ezigaretten leben)1 . Onlineshops welche die Links der Website für Kundeninformationen mit einbanden ist es laut einem Urteil welches die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwirkt hat nicht erlaubt dieses zu tun, da es laut Gericht eine positive Imagewerbung für die E-Zigarette wäre, welche laut Tabakerzeugnissgesetz verboten wäre.

Nach kurzem überfliegen der unten aufgezählten Quellen, welche zum Zeitpunkt der Recherche die einzigen Informationsquellen waren, kann ich nur zu folgendem vörrübergehenden Fazit kommen. (Natürlich werde ich sobald ich ein Urteil im Volltext erhalte mich dazu weiter äussern)


Fazit

Es wird zunehmend enger für die E-Zigarrette (Dampfe) ihren guten Ruf zu verteidigen, sie wird immer weiter in den negativen Sog der Pyro-Zigarette gezogen. Denn so wie es aus den bisher spärlichen Informationen heraus zu lesen war, lag der Hauptkritikpunkt der Richter daran, das es eben keine "freie" Informationsquelle mit mehreren Alternativen als Linksammlung war.

...Für eine wirklich freie Verbraucherinformation müssten, so das Gericht, neben dem Link zur Kampagne auch gleichberechtigt Links zu anderen Organisationen wie beispielsweise zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder zu Angeboten der Suchthilfe stehen....


Wenn dieses wirklich stimmt, so wird die Dampfe wieder in den Untergrund gedrängt, jeder der etwas zu dem Thema E-Zigarrette positiv berichten will, darf nicht mit den Onlineshops oder Offlineshops oder Produzenten in einer wirtschaftlichen Verpflechtung stehen. Denn ansonsten wären wir ja wieder bei Imagewerbung. Ausgenommen davon sind zum Glück noch Redaktionnelle Beiträge wie dieser hier.Vapers-Guru hatte ja dazu bereits im Mai ein Urteil für die Besitzer von Offliner veröffentlich welches in die gleiche Kerbe schlug.
Nachtrag: Da dieser Fall mittlerweile abgeschlossen ist verlinke ich hier, mal die komplette Artikelserie.
  1. Erste Abmahnungen durch Verbraucherschutz für Ezigarettenleben-Unterstützer
  2. EZigaRettenLeben und das Tabakerzeugnisgesetz 2.Akt
  3. EzigaRETTEN Leben und das Tabakerzeugnisgesetz der dritte Akt.
In diesem Sinne
Seid Achtsam
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Quellen:

  1. https://ezigarettenleben.de/
  2. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-saarbruecken-onlineshops-duerfen-nicht-mit-link-und-logo-auf-e-zigaretten-leben--kampagne-verweisen?fbclid=IwAR2yoXbS_8YqZLe-vcg_I5PBfJK2Y6AKIVIvBMWXyGGCYYg2cjp6oE9VxBg
  3.  https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/werbung/erfolg-gegen-unzulaessige-werbung-50527
  4.  https://www.vapers.guru/2020/05/25/erstes-urteil-ezigarettenleben-fuer-haendler-verboten/

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