Juhu, der Flavour Ban kommt (hoffentlich nicht)

Juhu, der Flavour Ban kommt (hoffentlich nicht)

Juhu, der Flavour Ban kommt (hoffentlich nicht)

Hallo Liebe Leser,



Wieder mal etwas zum nachdenken. Diesmal hat es aber einen schalen Beigeschmack. In meinem Beitrag Aromaverbote in Liquids - da war doch schon mal was beim Tabak. Hatte ich vorrausgeahnt das wir so etwas im Bereich des Dampfens auch zu erwarten haben. Und ja, nun scheine ich leider Recht zu bekommen. Leider hat sich keiner der Interessensverbände bei der Bundesregierung bisher durchsetzen können, so etwas zu verhinden. Zumindest wenn man Vapoon glauben darf, welcher wie immer gut informiert berichtet das die Bundesregierung plant nikotinfreie Liquids unter die Tabakerzeugnisgesetzes zu stellen. Somit würden dort auch alle Richtlinien greifen welche wir bisher schon kennen. siehe Artikel (neuer Gesetzesentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisgesetzes.) Anscheinend haben alle Beteiligten nichts aus der Sache gelernt. Die Politiker welche immer noch auf den Verein der größten Lügen hören. Wir Dampfer, welche immer noch hoffen, das "Die da oben" selber denken können. Niemand scheint wirklich mitbekommen zu haben. Das sich nichts geändert hat. Das macht mich echt wütend, traurig und nachdenklich. Im Nachhinein wirkt auch das Interview welches Simon von VSI  mit dem Politker von Bündnis90/Die Grünen geführt hat, wie eine Veraschung auf mich. Sorry, harte Worte. Aber derzeit bin ich echt frustriert. Schlimmer noch finde ich das wir diesmal nicht mal auf die Straße gehen können. Dem Virus sei Dank. Keine Chance gehört zu werden, keine Chance gesehen zu werden.

Derzeit regt mich in der ganzen Nummer vor allem ein Aspekt massiv auf. Ich zitiere hierzu mal aus dem Gesetzesentwurf.

II.Wesentlicher Inhalt des EntwurfsRegulierung nikotinfreier elektronischer Zigaretten und NachfüllbehälterDie Richtlinie 2014/40/EU regelt neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen auch nikotin-haltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. Über die Vorgaben der Richtlinie 2014/40/EU hinaus werden durch dieses Gesetz nikotinfreie elektronische Zi-garetten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist. Die gesundheitlichen Risiken dieser Erzeugnisse ergeben sich aus der Einatmung eines Aerosols, das – unabhän-gig vom Nikotin – gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Zu diesen Feststellungen kommen das Bundesin-stitut für Risikobewertung (BfR) bereits in seiner Stellungnahme vom 23.04.2015 und das Deutsche Krebsfor-schungszentrum (dkfz) in seiner Stellungnahme aus 2018. BfR und dkfz stellen fest, dass beim Konsum sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien elektronischen Zigaretten Carbonylverbindungen, einschließlich For-maldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen. Carbonylverbindungen und Acetaldehyd stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Formaldehyd ist seit dem 01.04.2015 im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1) als Kar-zinogen der Kategorie 1B eingestuft (Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheits-hinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, ABl. L 167 vom 6.6.2014, S. 36), das heißt die krebsauslösende Wirkung gilt beim Menschen als wahrscheinlich. Acrolein kann zusätzlich die Reizung und Entzündung exponierter Schleimhäute bewirken und bei inhalativer Aufnahme zu Nekrosen des Lungengewebes führen.

Ernsthaft: Acrolein? Formaldehyd? Warum wird diese hirnrissige These wieder aus dem Keller(in den sie zweifellos gehört) hervorgeholt. Schon mal was vom Satz des Paracelsus )1 gehört?

 „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei.“ – Die dritte Defension wegen des Schreibens der neuen Rezepte. In: Septem Defensiones 1538. Werke Bd. 2, Darmstadt 1965, S. 510. zeno.org

Wenn nicht habe ich es hier auch noch mal verständlicher von meinem Blog. Dazu empfehle ich folgende Beiträge:

  1. Acrolein - Wie relevant für das Dampfen 
  2. Formaldehyd eine gefährliche Zugabe in den Liquids?  

 Doch das war es noch nicht. Der nächste Aufreger kommt noch.

Elektronische Zigaretten haben sich vor allem für die jüngere Generation zu einem Life-style-Produkt entwickelt. Fast ein Fünftel aller 16-29-Jährigen hat bereits elektronische Zigaretten konsumiert (Deutsches Krebsforschungs-zentrum, E-Zigaretten: zum Konsumverhalten in Deutschland 2014-2018). Durch die Novellierung des Jugend-schutzgesetzes durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 369) wurde eine Altersbe-schränkung zur Abgabe von nikotinhaltigen und nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern an unter 18-Jährige eingeführt. Ergänzend dazu soll aus Präventionsgründen auch die Werbung für nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten werden.
Warum zum Geier muss man etwas weiter einschränken, was per se erst ab dem Alter der Volljährigkeit verkauft werden darf. Mehr Jugendschutz geht doch eh nicht. Das hier ist doch nur der Versuch die unschädlichere E-Zigarette der schädlichen Tabakzigarette gleich zu setzen.

Fazit

 Zusammengefasst in ziemlich deutlichen Worten. Wäre dieser Erguss auf Papier gedruckt, so wäre er nicht mal selbiges wert. Denn er beruft sich auf veraltete wissentschaftliche Erkenntnis, die teilweise sogar fehlerhaft waren/sind. Und er lässt den Umstand der Harm Reduction vollkommen aus.


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Quelle:
1)  https://de.wikiquote.org/wiki/Paracelsus
2) https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919495.pdf

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