Wie der Zoll Millionen Menschen tötet
Hallo Liebe Leser,
heute habe ich wieder ein Dampferthema, welches ich ansprechen möchte. Wobei dieses eigentlich nicht nur ein Dampferthema ist. Es ist viel mehr auch eine Frage nach dem gesundem Menschenverstand in Behörden. In diesem Fall ist hier der Zoll gemeint. Denn der Zoll hat heute ein Infoschreiben an Verbände verschickt welches dem Vapers-Guru auch vorliegt siehe Quelle 2. Dieses Schreiben ist meiner Meinung nach der blanke Hohn. Es widerspricht jedeweder Form die man als human bezeichnen kann, und der Ansatz von THR wird dabei bei weitem nicht verstanden. Besonders in Bezug auf das Dampfen fällt da der Absatz 7 auf, welchen ich hier zitieren werde:
7. Umgang mit unversteuerten Substituten für Tabakwaren und Konsequenzen
bei Nichteinhaltung der gesetzlichen BestimmungenGrundsätzlich gilt ab 1. Juli 2022 auch für die Substitute für Tabakwaren, dass die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Steuerstraftaten nach § 370 AO oder Steuerordnungswidrigkeiten nach § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO darstellen und straf- bzw. bußgeldrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. Eine solche Zuwiderhandlung stellt u.a. die Herstellung von Substituten für Tabakwaren ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber dar. Eine Herstellung ohne Erlaubnis liegt - neben einer gewerblichen Herstellung - auch vor, wenn unversteuertes Glyzerin oder Aroma in einer E-Zigarette verwendet wird, da dem Glyzerin oder dem Aroma hierdurch eine entsprechende Zweckbestimmung als Mischkomponenten für E-Zigaretten gegeben wird und somit der Steuergegenstand Substitute für Tabakwaren (im verbrauchsteuerrechtlichen Sinne) hergestellt wird. Weitere Zuwiderhandlungen stellen z.B. das Inverkehrbringen von Substituten für Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen oder der Verstoß gegen das Beipackverbot dar.
Lassen wir uns zuerst mal den § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO (siehe Quelle 3) auf der Zunge zergehen. Auch hierzu zitiere ich wieder erstmal den Volltext des § 381. Die entsprechende Aussage hierzu werde ich rot markieren. Damit auch jeder die Zusammenhänge versteht.
§ 381
Verbrauchsteuergefährdung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze oder der dazu erlassenen Rechtsverordnungen
1. über die zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflichten,
2. über Verpackung und Kennzeichnung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse oder Waren, die solche Erzeugnisse enthalten, oder über Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen für solche Erzeugnisse oder Waren oder
3. über den Verbrauch unversteuerter Waren in den Freihäfen
zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.
In dem Zusammenhang muss man natürlich verstehen, um welches Vergehen es sich hierbei handelt. Dazu habe ich die wichtigen Textstellen auch wieder rot markiert § 370 AO ist der Paragraph in dem es um Steuerhinterziehung geht. Im Volltext lautet der wie folgt:
Abgabenordnung (AO)
§ 370 Steuerhinterziehung(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich
- oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Absatz1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) missbraucht,
- die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
- unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
- als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt oder
- eine Drittstaat-Gesellschaft im Sinne des § 138 Absatz 3, auf die er alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierungsteuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.
(5) Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Waren begangen werden, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12) genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten unabhängig von dem Recht des Tatortes auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden.
Was bedeutet das nun?
Nun im Klartext bedeutet das nun für Selbermischer, wenn sie nicht nachweisen können, das sie ihre eigenen Kreationen ordnungsgemäß im Dampferladen, also mit Südensteuer versteuert erworben haben, und auch dieses nicht nachweisen können, sich einer Straftat schuldig machen. Und diese kann eben sehr teuer werden, und einem einen mehrjährigen Besuch in Sing-Sing bescheren. Warum werde ich hier nun der Reihe nach erklären. Vorab, ich bin weder Rechtsantwältin noch als Steuerberaterin oder in einem vergleichbaren Beruf tätig. Meine Interpretation beruht alleine auf der Ausbildung in der ich eben auch Rechtskunde lernen musste und stellt meine persönliche Meinung dar.
über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht
Ich denke der Text ist einfach zu verstehen: Wenn der Zoll einen Dampfer sieht und nachhakt was in der E-Zigarette ist, habe ich wahrheitsgemäß zu antworten, ansonsten wird es unangenehm.
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich
Und hier wird es fies, denn dazu muss man den Text von ganz oben noch mal zitieren:
Eine solche Zuwiderhandlung stellt u.a. die Herstellung von Substituten für Tabakwaren ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber dar.
Klartext: Selbermischen für den Hausgebrauch ist illegal sofern man nicht ein Steuerlager hat. Belügt man diesbezüglich den Zoll wird es wieder unangenehm, entweder finanziell und/oder beides.
oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt
Sobald ich die Sündensteuer umgehe, erhalte ich einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil und auch wenn ich mich wiederhole hier kann es teuer werden und/oder ich bekomme ein Zimmer auf Staatskosten
Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der
Verbrauchsteuergesetze oder der dazu erlassenen Rechtsverordnungen
über Verpackung und Kennzeichnung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse oder Waren, die solche Erzeugnisse enthalten, oder über Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen für solche Erzeugnisse oder Waren
zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen.
über Verpackung und Kennzeichnung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse oder Waren, die solche Erzeugnisse enthalten, oder über Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen für solche Erzeugnisse oder Waren
zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen.
Und hier noch mal zusammengefasst, wer gegen eine der oben beschriebenen Vorschriften verstösst handelt sich eine Ordnungswidrigkeit oder eine Strafanzeige ein. Mit den schon mehrfach beschriebenen Folgen.
Nun hier kommen mehrere Dinge zusammen. Auf jeden Fall wird die Zahl der Dampfer sinken, denn
folgende Gruppen werden dann nicht mehr dampfen.
folgende Gruppen werden dann nicht mehr dampfen.
Einkommenschwache Menschen werden wieder zu Pyro greifen, da sie sich das Dampfen schlichtweg nicht leisten können.
Preissensible Menschen werden wieder zur Pyro greifen, da sie es nicht einsehen werden für ein wesentlich gesünderes Produkt zur Nikotinaufnahme bestraft zu werden. (Ja, das Dampfen ist die gesündere Form der Nikotinaufnahme. Siehe Studien zum Dampfen)
Tobaco Harm Reduction wird um Lichtjahre zurückgeworfen, da es nur ein Ding für Reiche ist.
Die Produktvielfalt wird sinken und damit auch die Chance mehr Raucher zum Dampfen bewegen zu können. Denn sowohl die Wahl des Gerätes als auch die Wahl des Liquids sind umstiegsrelevant,(siehe mein verfasster Umsteigerguide)
Dann beantrage ich halt für meine Liquidkreationen ein Steuerlager
Ein Steuerlager kann nur ein Gewerbebetrieb beantragen, welcher wirklich auch Aromen und Liquids zum Verkauf produziert. Privatpersonen können also gar nicht wenn sie wollen würden ein Steuerlager beantragen. Hinzu kommt, das man für ein Steuerlager auch besondere Erfordernisse erfüllen muss wie zum Beispiel:
- steuerliche Zuverlässigkeit
- ordnungsgemäße Buchführung
- rechtzeitige Erstellung von Jahresabschlüssen
kurzum jeder Selbermischer müsste einen Gewerbebetrieb erstellen. Und dann auch noch die räumlichen Vorraussetzungen dafür schaffen um das Steuerlager zollkonform führen zu können. Und auch seine Eigenen Kreationen dann mit Verkaufsabsicht produzieren.
Fazit:
Wenn nicht jetzt wann dann? Wann wäre es wichtiger dem BVRA beizutreten um gegen einen solchen
Schwachsinn vor zu gehen? Wenn nicht jetzt wann dann sollte auch der letzte Dampfer begriffen haben, das es keinen anderen Weg gibt, als die Regeln der Politik und ihre Heimlichtuerei bei der Entscheidungsfindung vorrübergehend zu akzeptieren um dann daraus heraus einen Weg zu finden, die ganze Sache transparenter zu gestalten? Ich kann nur jedem raten, in den BVRA einzutreten und mitzukämpfen. Der BVRA braucht Geld, das geht nur über Mitglieder (hat den Vorteil, das man als Mitglied auch mehr interne Infos bekommt, die eben nicht an die große Glocke gehängt werden können, um sich den Weg an die Politiker nicht zu verbauen.) Lasst die Stimme der Verbraucher endlich die lauteste Lobby zum Thema Dampfen und Harm Reduction werden.
Schwachsinn vor zu gehen? Wenn nicht jetzt wann dann sollte auch der letzte Dampfer begriffen haben, das es keinen anderen Weg gibt, als die Regeln der Politik und ihre Heimlichtuerei bei der Entscheidungsfindung vorrübergehend zu akzeptieren um dann daraus heraus einen Weg zu finden, die ganze Sache transparenter zu gestalten? Ich kann nur jedem raten, in den BVRA einzutreten und mitzukämpfen. Der BVRA braucht Geld, das geht nur über Mitglieder (hat den Vorteil, das man als Mitglied auch mehr interne Infos bekommt, die eben nicht an die große Glocke gehängt werden können, um sich den Weg an die Politiker nicht zu verbauen.) Lasst die Stimme der Verbraucher endlich die lauteste Lobby zum Thema Dampfen und Harm Reduction werden.
Der Zoll beteiltigt sich gerade daran Millionen von Dampfern zum Tode durch die Pyro zu verurteilen wie es seiner Zeit schon die SPD federführend tat. Fangt an, wehrt Euch. Kämpft aktiv mit. Oder alle Dampfer zahlen den Preis, auch Ihr.
In diesem Sinne
Seid Achtsam
Quellen und Weiterführende Links:
- https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/10/Infoschreiben_Verbaende.pdf
- https://www.vapers.guru/2021/10/14/kriminalisierung-der-dampfer-zoll-untersagt-selbermischen/
- https://dejure.org/gesetze/AO/381.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/2021-08-17-TabStMoG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- https://www.bvra.info/aktuell/die-liquidsteuer-der-stand-der-dinge/