Warum man Aussagen Anderer immer überprüfen sollte
Hallo Liebe Leser,
Heute habe ich noch mal einen Artikel rund um das Thema Liquidsteuer oder wie ich es gerne nenne Sündensteuer. Diesmal geht es darum, das ich einen Artikel auf der Facebookseite des Vd-eH gefunden habe, der mich sehr nachdenklich gemacht hat.
Gliederung:
- Von einem der auszog, um andere zu bekehren
- Wissenswertes über den Verkehr (steuerrechtlich)
- Wir zahlen alle Steuern, aber wir sind nicht alle gleich
- Über Laien und selbsternannte Heilsbringer
- Fazit
Von einem der auszog, um andere zu bekehren
Ich möchte gleich mal mit einer Aussage des Vd-eH anfangen.Dazu binde ich mal ein Zitat aus dem Statement hier ein.
...Wir wissen natürlich um die Schwierigkeit der Deutung behördlicher Schriftsätze, mahnen hier aber schon die betreffenden Hobbyautoren eben genau das einzustellen: zu deuten....
Dieser Satz fordert dazu auf die eigene Meinung nicht mehr zu äussern. Diesen Satz fasse ich als persönlichen Eingriff in die freie Meinungsäusserung auf. Und lieber Vd-eH, das geht nun direkt an Euch. Der Titel dieses Blogs ist Einfach Mal Selbst Gedacht. Ich werde mit Sicherheit nicht aufhören zu denken und zu deuten, nur weil es Euch missfällt. Im Gegenteil ich deute sogar noch weiter. Ich deute diesen Satz nämlich mal.
In meinen Augen sieht das ganz so aus, als wolltet Ihr eine Deutungshoheit über einen Sachverhalt erhalten. Unabhängig davon ob Eure Deutung korrekt ist oder nicht, ist dieses Verhalten eine Bildung von Narrativen. Narrative führen zu Dogmen und Dogmen werden zu Ideologien. Die Ideologie hinter Eurem Beitrag ist einfach zu erkennen:
Alles was der Zoll sagt ist die ultimative Wahrheit.
Sorry wie bereits in dem Artikel: Warum Zoll, SPD und CDU zwar keine neuen Kriminellen erschaffen, dennoch aber Millionen Menschen töten , beschrieben, sind die Auslegungen des Zolles eben nicht so eindeutig wie Ihr es gerne deuten würdet.
Wissenswertes über den Verkehr (steuerrechtlich)
...Für alle harmonisierten Verbrauchssteuern wurde bereits im 7. VstÄndG der neue Steuerentstehungstatbestand des „Inbesitzhaltens unversteuerter Ware“ eingeführt, welcher ab dem 13.2.2023 gilt. Dieser neue Steuerentstehungstatbestand des Inbesitzhaltens soll nach Plan des BMF auch in das Kaffeesteuergesetz aufgenommen werden, und würde somit auch für Substitute für Tabakwaren gelten. Damit würden alle im Verkehr befindlichen Waren steuerpflichtig....
Soweit so richtig. Nur wie Ihr selber schreibt, es soll gelten, also wo steht das es gilt? Bisher redet Ihr von einer Willensbekundung des BMF mehr nicht. Dieses Gesetz von dem ihr da redet greift nicht. denn dazu müsste das Kaffeesteuerrecht geändert werden, solange dieses nicht der Fall ist, ist das eben nicht aktuelle Gesetzeslage. Ferner verweise ich auf § 15 Tabaksteuergesetz
(1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
(2) Tabakwaren werden in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
1. die Entnahme aus dem Steuerlager, es sei denn, es schließt sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung an; einer Entnahme steht der Verbrauch im Steuerlager gleich,
2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 6,
3. die Entnahme aus dem Verfahren unter Steueraussetzung bei Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers,
4. eine Unregelmäßigkeit nach § 14 während der Beförderung unter Steueraussetzung.
(3) Die Steuer entsteht nicht, wenn
1. Tabakwaren auf Grund ihrer Beschaffenheit oder infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen sind. Tabakwaren gelten dann als vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen, wenn sie als solche nicht mehr genutzt werden können. Die vollständige Zerstörung sowie der unwiederbringliche Verlust der Tabakwaren sind hinreichend nachzuweisen;
2. versteuerte Tabakwaren in ein Steuerlager aufgenommen waren und in noch geschlossenen Kleinverkaufspackungen mit unbeschädigten und vorschriftsmäßigen Steuerzeichen aus dem Lager oder zum Verbrauch im Lager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.
(4) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen
1. des Absatzes 2 Nummer 1 der Steuerlagerinhaber, daneben bei einer unrechtmäßigen Entnahme die Person, die die Tabakwaren entnommen hat oder in deren Namen die Tabakwaren entnommen wurden, sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war;
2. des Absatzes 2 Nummer 2 der Hersteller und jede an der Herstellung beteiligte Person;
3. des Absatzes 2 Nummer 3 der registrierte Empfänger;
4. des Absatzes 2 Nummer 4 der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender und daneben jede andere Person, die Sicherheit geleistet hat, die Person, die die Tabakwaren aus der Beförderung entnommen hat oder in deren Namen die Tabakwaren entnommen wurden, sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Entnahme unrechtmäßig war.
Werden Tabakwaren aus einem Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 31 Absatz 1 sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner sind neben dem Steuerlagerinhaber nach Satz 1 Nummer 1 mit Inbesitznahme der Tabakwaren die Personen nach Satz 2.
(5) Schulden mehrere Personen die Steuer, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Schuld verpflichtet.
(6) Ist jemand wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 37 Absatz 1 verwarnt worden, kann diesem gegenüber von der Festsetzung und Erhebung der Steuer für Tabakwaren, die nach § 37 Absatz 3 eingezogen worden sind, abgesehen werden. Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Absatz 1 begeht, haftet für die hinterzogene Tabaksteuer.
(7) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu Absatz 3 Nummer 1 zu erlassen, insbesondere zu den Anforderungen an den Nachweis.
Ausserdem gibt es dabei noch einen weiteren Punkt zu beachten, welche ich hier mal an Hand des beigefügten Zitates als schwierig erachte.
(1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
Und hier haben wir den ersten Punkt. Die "Ware" war nie in einem Steuerlager, kann also nicht überführt werden, somit entsteht keine Steuer. Da die "Ware" sich nie in einem Steuerlager befunden hat, kann sie also auch nicht aus diesem in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Das in den steuerrechtlichen Verkehr bringen bezieht sich also eindeutig auf Steuerlagerinhaber. Nicht aber auf Privatpersonen, da hier auf §6 des TabStG verwiesen wird. welchen ich der Vollständigkeit halber noch mal als Quelle 2 mit anfüge, aber auch hier direkt verlinke.
Und noch eine kleine Anmerkung. Menschen die sich für den Eigenbedarf ihre eigenen Liquids zusammenstellen, fallen nicht unter die Hersteller, da diese Waren nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie werden weder verkauft noch sonst irgendetwas. Sie werden direkt konsumiert.
Wir zahlen alle Steuern, aber wir sind nicht alle gleich
Am 29.02.2012 wurden im Rahmen einer Razzia tausende Liquids beschlagnahmt. Der Verdacht von einem ursprünglichen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wurde im laufenden Verfahren auf einen Verstoß gegen das vorläufige Tabakgesetz umgewandelt. Hintergrund ist, dass Tabakprodukten nur ein gewisser Anteil von Propylenglycol und Glyzerin hinzugefügt werden darf. Da das zugesetzte Nikotin der Liquids aus Tabakpflanzen gewonnen wird, ist ein Liquid gemäß juristischer Definition ein Tabakprodukt.Das VTabakG kam hier also voll zur Anwendung und der Schwelmer Unternehmer wurde in allen Instanzen schuldig gesprochen. Die Bestätigung durch den BGH erfolgte erst kurz vor Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes. Der VdeH begleitete seiner Zeit den Schwelmer Unternehmer, der mit seinem Weg bis vor den BGH eine endgültige juristische Einordnung bis zur Einführung des TabakerzG verzögert - und damit unsere ganze Branche vor dem Aus bewahrt hat (BGH-Urteil 2 StR 525/13 vom 09.02.2016).
Das vom Vd-eH zitierte Urteil ist meiner Einschätzung nach nicht auf Privatpersonen anwendbar, denn hier handelte es sich um einen Händler. Also eine Person, welche nach der neuen Rechtssprechung, in der Lage wäre ein Steuerlager zu errichten und dem zu Folge auch eben die Waren zu veräussern, also sie in den Verkehr zu bringen. Wie gesagt, privat angemischte Liquids werden nicht in Verkehr gebracht. Und wenn ja, wäre es meiner Einschätzung nach strafbar.
Über Laien und selbsternannte Heilsbringer
Einen Satz hab ich tatsächlich nach mehrmaligen lesen des Postings vom Vd-eH gefunden, auf den ich eingehen möchte. Denn auch wenn dieser Satz wahrscheinlich anders gemeint ist, so möchte ich hier bezüglich des Satzes:
...Wir raten hier allen Konsumenten zur Vorsicht, sich hier nicht auf Interpretationen von Laien zu verlassen...
Diesen Satz eindeutig unterstützen. Denkt selber, übeprüft was Ihr lest, bildet Euch Eure eigene Meinung und handelt dementsprechend. Aber wie gesagt. Ihr müsst selber wissen, wem ihr glaubt, und welche Risiken Ihr bereit seid, einzugehen. Verlasst Euch nicht auf mein Wort oder das Wort anderer. Auch nicht dem vom Vd-eH. Wagt es selber zu denken.
Fazit
Wie gesagt, ich bin keine Juristin und will auch nicht, das dieser Artikel als juristische Beratung verstanden wird. Ich teile hier nur meine Gedanken, welche auf meiner Ausbildung beruhen, in der ich mich unter anderem mit Gesetzestexten rumschlagen musste, um die Ausbildung zu bestehen. Ich bezweifel wirklich das die vom Zoll geäusserten Aussagen, gerichtlicher Prüfung standhalten, solange das Kaffeesteuergesetz nicht angepasst wird. Und die Aussagen vom Vd-eH bezüglich Hobbybloggern kann ich nur mit einem Zitat von Bruce Lee kommentieren, welches ich hier als Bild einfüge. Ich bin ehrlich, diesen Beitrag zu lesen, hat mich etwas geschockt. Denn meiner Meinung nach geht er eindeutig zu weit. Ja, manche Dingen sollte man keine Reichweite im Netz geben. Aber manche Dinge müssen auch offen angesprochen werden. Und in diesem Falle sehe ich es zumindest für meine Artikel zu dem Thema so, das ich dahinter stehe und auch der Meinung bin, das die Gedanken, die dazu aufkommen auch ausgesprochen werden mussten. Es muss offen über die Auswirkungen diskutiert werden. Es muss offen darüber diskutiert werden, wie "schwierig" diese ganze Gesetzgebung ist. Es muss offen gesagt werden können. das sich jeder der sich daran beteiligt eine Mitschuld trägt. Ich bin bewusst nicht auf die Sätze eingegangen die ich eindeutig in Richtung meiner Person und Einfach Mal Selbst Gedacht interpretiere. Denn ich will hier keine Schlammschlacht, ich möchte das offen diskutiert wird, in welche Situtation man den Zoll seitens des BMF bringt. Und ich möchte auch das man offen darüber diskutiert, in wie weit hier aus einer Anleitung zum Massenselbstmord an umstiegswilligen Rauchern eine Sterbehilfe wird, wenn diese sich die horrenden Steuern auf ein wirksamens Genussmittel, dessen Nebenwirkung die Harm Reduction ist, nicht mehr leisten können.
Ich habe mich bewusst entschieden diesen Artikel nicht kurz nach dem ersten Artikel gleich hinter her zu veröffentlichen. Ich möchte das man die Argumente sieht und nicht den Streit um diverse Personen oder deren Äusserungen. Hier geht es um die Sache. Und die Sache ist, nennen wir es mal moralisch fragwürdig. Eigentlich die Sachen. Denn das Gesetz welches die erste Ursache ist, ist meiner Meinung nach mehr als moralisch fragwürdig und entspricht nicht dem wie ich den Beruf eines Politkers auffasse(als ersten Diener seines Staates) . Und was den Zoll betrifft, der ja das ausführende Organ der Politik ist, auch für den gilt das Zitat des alten Fritz.
Den Beitrag vom Vd-eH na ja, den sehe ich auch nicht als gerade moralisch sauber agierend im Sinne des kathegorischen Imperativs.
Wie seht Ihr das? Ich freue mich auf Eure Antworten und Diskussionsbeiträge in den Kommentaren.
In diesem Sinne
Seid Achtsam
Quellen und weiterführende Links
- https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__6.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/BJNR191900009.html
- https://www.facebook.com/1857392051238292/posts/2888549824789171/?sfnsn=scwspmo
- https://dampfdruck-presse.hu/2021/10/26/der-wunsch-als-vater-des-gedanken/ *