Vom Umgang mit dem Zitatrecht

Vom Umgang mit dem Zitatrecht

Vom Umgang mit dem Zitatrecht

Hallo Liebe Leser,
Heute möchte ich mit Euch mal über das zitieren reden. Genauer darüber, warum viele Beiträge gerne als Schleichwerbung oder Eigenwerbung bezeichnet werden, obwohl es "nur" zitierte Passagen oder Links sind.
Ja auch Links sind Zitate, in dem Fall wird eine andere Seite zitiert. Wie bereits hier erläutert gilt der Medienstaatsvertrag ja für Blogger, Streamer und alle die etwas der Welt da draußen erzählen und dieses mit einer finanzielles Absicht tun. Darum dürfen Privatleute ja unter anderem noch Dampferartikel auf Facebook und anderen posten während es anderen Marktteilnehmern untersagt ist. 
Der Medienstaatsvertrag definiert Werbung wie folgt:

§ 2 Begriffsbestimmungen

 7.   Werbung jede Äußerung, die der unmittelbaren oder mit-telbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen,  einschließlich  unbeweglicher  Sachen,  Rechte  und Verpflichtungen, oder des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit  nachgehen,  dient  und  gegen  Entgelt  oder  eine  ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem Telemedium aufgenommen ist. Werbung  ist  insbesondere  Rundfunkwerbung,  Sponsoring, Teleshopping  und  Produktplatzierung;  §  8  Absatz  9  und  §   22 Absatz 1 Satz 3 bleiben unberührt.

Demzufolge wäre das posten eines Linkes von diesem Blog von mir Werbung, sofern dieser Blog ein kostenpflichtiges Angebot wäre. Aber ist er das? - Nein, der Blog ist kostenfrei und wird es auch immer bleiben. Deswegen die Endung mit .blogspot.com Alle Informationen die auf diesem Blog zu finden sind, sind kostenfrei erhältlich somit entfällt der werbende Charakter, da für das erhalten der Informationen eben keine Gegenleistung erbracht werden muss. 

Wenn ich auf Twitter, Facebook oder auch im Discord einen Artikel poste ist das erst mal Eigenwerbung, das ist richtig. Sofern ich aber innerhalb einer Frage oder Aussage reagiere ist es ein Fall für das Zitatrecht, da ich meine eigenen Werke zitiere um auf eine Frage oder Aussage zu reagieren. Und noch mal zur Erinnerung alle hier verfassten Artikel sind kostenfrei lesbar. Ich handele also nur so wie es im Rahmen des Urheberrechtes vorgesehen ist und auch schon mal hier von mir erklärt wurde. 
 

Ist es denn in dem Fall nicht eine Schleichwerbung?

Nun der Medienstaatsvertrag definiert Schleichwerbung wie folgt: 
 
 § 2 Begriffsbestimmungen
 
  9.    Schleichwerbung  die  Erwähnung  oder  Darstellung  von  Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels  Kennzeichnung  die  Allgemeinheit  hinsichtlich  des  eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen  kann.  Eine  Erwähnung  oder  Darstellung  gilt  insbesondere  dann  als  zu  Werbezwecken  beabsichtigt,  wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt,

Schleichwerbung  wird hier als absichtlichte Veranstaltung von Werbezwecken vorgesehen, für eine Ware, Dienstleistung etc.muss aber dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Leistung erfolgen. Und genau das fehlt hier, denn der Leser von Einfach Mal Selbst Gedacht muss für das Lesen keine Gegenleistung erbringen.Und noch mal zur Erinnerung alle hier verfassten Artikel sind kostenfrei lesbar. Eine Frage oder eine Aussagen Dritter ist im Regelfalle nicht dazu gedacht, das man Werbung postet. (Es sei denn es wird dazu aufgefordert!)

Was ist aber mit dem Hausrecht einzelner Betreiber von Websiten wo dieses als Werbung, Eigenwerbung oder Schleichwerbung gilt?


Prinzipiell ist es deren gutes Recht, das so zu deklarieren, es ist ja ihr Hausrecht. Aber juristisch bewegen sie sich meiner Meinung nach auf einem ganz dünnen Eis. Dergleichen ist ein Verhalten, das ich nicht unterstützen möchte und daher solche Diskkusionsgruppen, Chats etc. prinzipiell auch verlasse. 

Fazit


Ich erwarte das man sich an das Urheberrecht hält, ich erwarte das man nicht willkürlich etwas neu definiert, eigene Definitionen zu treffen ist natürlich möglich. Nur ob die Deutungshoheit von gewissen Begriffen nicht lieber beim Staat bleiben sollte, die Frage muss ich mit ja beantworten. Für Einfach Mal Selbst Gedacht gilt im Rahmen des Zitatrechtes, ist es natürlich erlaubt in den Kommentaren auf andere Artikel oder Videos im Netz zu verweisen, sofern sie Themenbezogen oder Diskussionsbezogen sind. Nur so kann ein Informationsaustausch stattfinden. Ich weiss ja selber auch nicht alles und freue mich darüber etwas durch die Kommunikation mit Euch dazu zu lernen. 

In diesem Sinne
Seid Achtsam
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Quellen und weiterführende Links

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