Der Dampfer die vom Gesetzgeber geforderte Umweltsau?

Der Dampfer die vom Gesetzgeber geforderte Umweltsau? Der Dampfer die vom Gesetzgeber geforderte Umweltsau? Hallo Liebe Leser, wieder mal eine provokante Überschrift. Ja und Nein. Denn tatsächlich habe ich ein Problem mit dem Gesetzgeber und auch einigen Vertriebswegen im Dampferbereich.Wo fange ich nun am Besten an? Fangen wir mal mit dem Handel an. Seit der TPD2 sind fertige Liquids auf eine Flüssigkeitsmenge von 10ml beschränkt.Das musste in §14 Absatz 1 und 2 TabakerZ umgesetzt werden (1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn 1.Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben, 2.elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.Die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit darf einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben. Das hat zur Folge das sich ein System namens Shake´n Vape etabliert hat. Dabe...