Religion ist Privatsache
heute möchte ich mit Euch im Rahmen der Artikelreihe Nachdenkenswerte Gesellschaft über Religion reden. Genauer:
Religion ist Privatsache
- Einleitung
- Religion ist Privatsache
- Die Religion des Anderen ist Tabu
- Es gibt kein göttliches Recht auf Erden
- Es gibt kein Recht auf religiose Sonderrechte
- Fazit
Einleitung
Warum ist Religion Privatsache? Nun, der Glaube eines jeden Menschen ist etwas persönliches. So persönlich wie meine Entscheidung mich der Philosophie des Zen zuzwenden, so privat ist es als Christ an die Erlösung zu glauben, oder als Jude an den einen Gott. Ebenso als Moslem. Eine Vermischung von Religion und Staat führt immer zu mehreren Problemen welche ich in diesem Artikel aufzeigen möchte.
Religion ist Privatsache
Religion ist Privatsache, denn Religion ist ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung und ja auch die Entscheidung von Atheisten ist ein Teil der Persönlichkeitsbildung. Man findet einen Weg für sich um mit den Fragen:
- Was kommt danach?
- Warum bin ich ?
- etc.
klar zu kommen und das ist auch gut so. Denn sie bieten einem Halt. Wenn ich aber anfange anderen ihren Weg "anzuordnen" oder aufzuzwingen, kann das Gute in der Religion schnell zu etwas schlechtem werden. Hass, Eifer, Zweifel all die schlechten Dinge können wachsen. Religöser Eifer führt schnell dazu, das man die Individualität des Einzelnen beschneidet, dieser nicht mehr ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Daher muss die Entscheidung zur Religion freiwillig bleiben. Hier haben weder Staat noch andere Institutionen etwas verloren.
Die Religion des Anderen ist Tabu
Ich gebe zu ich sage und schreibe selten, das etwas unantastbar ist. Aber an dieser Stelle haben wir denn Punkt. Die Religion ist Privatsache des Einzelnen und als solche tabu. So tabu das dieses bereits im Grundgesetz verankert ist.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Die Väter des Grundgesetzes wussten es damals schon. Und haben diesen Artikel mit eingebaut. Die Religion greift in die Psyche des Menschen ein, und mit der Psyche spielt man nicht.
Es gibt kein göttliches Recht auf Erden
Nun könnte man ja sagen, das ich als Buddhistin da eh aussen vor bin. Und nein, ich bin es nicht. Denn in dieser materiellen Welt in der wir alle leben, hat Religion keine Rechte. Die Rechte des Glaubens beginnen da, wo wir uns ausserhalb der physischen Welt bewegen. Innerhalb der physischen Welt gibt es nur die Naturgesetze und die Gesetze der Staaten in denen wir leben, die greifen. Es darf für keinerlei Glaubensgemeinschaften oder deren Priester Sonderrechte geben, denn Macht wird immer ausgenutzt werden und wie das funktioniert sehen wir ja an der christlichen Kirche in Deutschland oder an den Fundamentalisten in islamisch geprägten Länderen, in denen die Scharia gilt. Das besten für uns alle ist, das sich alle Religionen als Heilsgemeinde ohne weltliche Macht.
Kirche versteht sich als eschatologische Heilsgemeinde, die sich von aller weltlichen Macht distanziert und leidend auf deren Ende wartet: Zeit der Christenverfolgungen im Römischen Reich
(siehe Quelle 2)
Egal ob es die Kreuzzüge sind, der Dshihad oder eben auch Christenverfolgung im alten Japan. Aus dem Glauben kann Gutes entstehen als auch Schlechtes. Somit ist der Glaube als Staatsmacht genauso fehl am Platze wie Politiker, welche in ihren eigenen Blasen leben, oder vergessen, das die Volksgesundheit keine Steuereinnahmen aufwiegen kann.
Es gibt kein Recht auf religiöse Sonderrechte
Nun kommen wir zu dem Punkt an dem ich genauer ausführen möchte warum keine
Religionsgemeinschaft ein Recht auf Sonderrechte hat. Das Kirchenrecht (siehe Quelle3) gehört genauso abgeschafft wie jedewede Steuervergünstigungen oder Steuereinzugshilfen (siehe Quelle 4)
Denn dadurch wird Religion mit dem Staat gleich gestellt. Und Religion und Staat sind genauso eine falsche Partnerschaft wie Staat und Firmenlobbismus in irgendwelchen Hinterzimmern. Daher ist das alles abzulehnen. Nur eben aus unterschiedlichen Gründen. Die Gründe für eine Trennung bei Staat und Religion sind folgende:
Religionsgemeinschaft ein Recht auf Sonderrechte hat. Das Kirchenrecht (siehe Quelle3) gehört genauso abgeschafft wie jedewede Steuervergünstigungen oder Steuereinzugshilfen (siehe Quelle 4)
Denn dadurch wird Religion mit dem Staat gleich gestellt. Und Religion und Staat sind genauso eine falsche Partnerschaft wie Staat und Firmenlobbismus in irgendwelchen Hinterzimmern. Daher ist das alles abzulehnen. Nur eben aus unterschiedlichen Gründen. Die Gründe für eine Trennung bei Staat und Religion sind folgende:
- Gleichberechtigung aller Religion führt zu mehreren Sonderrechten neben dem eigentlichen rechtstaatlichen Rechten
- Eine nicht vorhandene Gleichberechtigung von Religionen diskriminiert alle Religionen welche nicht mit Sonderrechten ausgestattet sind.
Wenn ich Religionsgemeinschaften Sonderrechte gewähre, muss ich das für alle tun, andernfalls heisst es nichts anderes als Religion A ist wertiger und wichtiger als Religion B. Diese Diskriminierung ist in einer modernen Welt seit dem Zeitalter der Aufklärung schlichtweg menschenfeindlich gegenüber den Menschen die nicht dieser Religion mit Sonderrechten sich zugehörig fühlen. So etwas ist eindeutig abzulehnen.
Fazit
Die Vormachtstellung und staatliche Kooperation mit Religionsgemeinschaften sind aus Gründen der Diskriminierung abzulehnen, ebenso aber auch die Diskriminierung des Glaubens eines Anderen. Denn keine Religion hat in dieser Welt das Recht auf einen Sonderstatus. Alle Religonen sind gleichwertig. Und immer dann wenn eine Religion zur Staatsreligion wird endet das Ganze in Diskriminierung, Gewalt, oder gar Kriegen. Das hat uns die Vergangenheit gelehrt. Religion und Staat müssen im Sinne der Laizität getrennt sein. (siehe Quelle 5). Damit niemand benachteiligt wird, und jedes Verbrechen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft darf nur durch den Rechtsstaat behandelt werden, Glaubensgemeinschaften die sich dem widersetzen, denen müssen eindeutige Konsequenzen im Wiederholungsfalle drohen. Verbrechen von Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft gegen Mitglieder einer anderen Glaubensgemeinschaft müssen immer gleichberechtigt behandelt werden. Es darf keinen "Vorschuss" geben der heisst, "Ich glaube an den heiligen Geist des Wasserdampfes, daher habe ich das Recht Dich zu hassen, weil Du an den Geist des Eises glaubst!" Religion ist in dieser Welt nicht als rechtlicher Vorteil zu missbrauchen. Ansonsten verfallen wir in einen Rassismus der Religionen und das ist eindeutig abzulehnen und zu verhindern.
Wie seht Ihr das? Ich freue mich auf Eure Kommentare.
In diesem Sinne
In diesem Sinne
Seid Achtsam
Quellen und weiterführende Links
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kirche_und_Staat
- https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)