Die Mär von der Übergangsfrist bei der Liquidsteuer
Die Mär von der Übergangsfrist bei der Liquidsteuer
Hallo liebe Leser,
ich werde immer wieder gefragt, wie denn die Abverkaufsfrist für Liquids ist. Weil es die ja schon bei Einführung der TPD2 gab. Und leider muss ich diesbezüglich der Daten eine klare Ansage machen. Es gibt keine. Ich habe in keinem amtlichen Verzeichnis eine derartige Abverkaufsfrist gefunden.
Was ich allerdings gefunden habe ist eine angebliche Abverkaufsfrist und die habe ich nur in 3 Fällen gefunden. Wobei einer der Fälle eigentlich nur einen anderen Fall zitiert.
Die einzelnen Fälle und das dazugehörige Video verlinke ich Euch in den weiterführenden Links.
Zu den angeblichen Übergangsfristen welche ich auf den beiden Shopseiten gefunden habe und welche auch Steamshots in seinen in Quelle 3 verlinkten Video erwähnt hat, kann ich nur sagen. (siehe Screenshot)
Diese Aussagen sind meiner Einschätzung nach nicht rechtlich haltbar. Das gleiche gilt für seine Aussage, das ein Erwerb von Zutaten zum selber mischen strafbar wäre sofern er nicht versteuert wird. Denn wie in dem Artikel von mir in: Warum man Aussagen Anderer immer überprüfen sollte ausgeführt ist meiner Einschätzung nach auch diese Strafbarkeit auf Grunde des Verweises auf das Kaffeesteuergesetz nicht haltbar.
Ich habe damals schon in dem Artikel darauf hingewiesen, das eine Strafbarkeit nur besteht. Wenn Die Ware unversteuert aus einem Zollager entnommen wird. Ware die man nie aus einen Zollager entnommen hat, ist von dieser Regelung nicht betroffen, da immer der Abgang aus dem Zollager entscheidend ist.
Ich habe damals schon in dem Artikel darauf hingewiesen, das eine Strafbarkeit nur besteht. Wenn Die Ware unversteuert aus einem Zollager entnommen wird. Ware die man nie aus einen Zollager entnommen hat, ist von dieser Regelung nicht betroffen, da immer der Abgang aus dem Zollager entscheidend ist.
Fazit
Was bleibt aber nun übrig? Ich empfehle mich an meinen Artikel 13 Dinge, die Du tun solltest um auch weiter genussvoll dampfen, zu können zu halten und das Bunkern zu starten sofern man es damals nicht getan hat. Ich sehe es wirklich sehr kritisch was der gute Streamshots in dem Fall von sich gegeben hat, aber auch was die Shopbetreiber auf ihren Seiten mitteilen. Interessanterweise hat mir kein Shopbetreiber sagen können woher er die Info hatte... auch das lässt tief blicken.
Meine ganz persönliche Meinung ist, das eigentlich die weitreichenede Wirkung welche sich hinter dieser fehlenden Transparenz zu einer eventuell vorhandenen Abverkaufsfrist, ein Unding ist. Das Dampfen ist die beste Alternative für Raucher, dem Tod durch Raucherkrankheiten sowohl bei sich selber aber auch ihren Angehörigen vorzubeugen und alles was dazu von einer Behörde oder dem Gesetzgeber kommt ist gelinde gesagt mangelhaft. Der Schaden der hier dem Dampfermarkt und den Dampfern zugefügt wird, lässt sich nur mit Lobbyismus für die Tabakindustrie erklären, genauso wie das ganze Gesetz diesbezüglich reine Lobbyarbeit ist.
In diesem Sinne
Seid Achtsam
Seid Achtsam