Eine Übergangsfrist durch die Hintertür für das Dampfen?

Eine Übergangsfrist durch die Hintertür für das Dampfen?
 

Eine Übergangsfrist durch die Hintertür für das Dampfen?

Hallo liebe Leser,
die oben beschriebene Regel scheint auch bei der Umsetzung von Gesetzen zu gelten. Denn das Thema Liquidsteuer nimmt einfach kein Ende. Ich habe ja selber auf dem Blog hier gesagt, daß die Übergangsfrist bei der Liquidsteuer eine Mär ist. Anscheinend habe ich aber das Tempo der Umsetzung von Gesetzen und notwendigen Rechtsverordnungen unterschätzt. 
 
 
 
 Denn in der siebente Verordnung zur Änderung von Verbrauchssteuern scheint es Luftlöcher zu geben, die eine indirekte Verteuerung durch die Liquidsteuer verzögern. Zum einen ist der Artikel 7 der Änderungen ein Luftloch. Wichtig dieses Luftloch ist nur eine zeitliche Aufschiebung der Liquidsteuer. Denn die notwendige Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums gilt erst ab dem 13. Februar 2023 (siehe Artikel 7). Wenn die gesamte Verordnung erst zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, kann auch keine Steuer berechnet werden, da es keine Rechtsgrundlage gibt, die vorher greift.


Artikel 7
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 13. Februar 2023 in Kraft.
Das bedeutet, daß die gesamte Steuer erst ab dem 13.05.2023 fällig wird, da es vorher keine Rechtsvorschriften für die Durchführung gibt. Außerdem scheint es aber auch für den Import und Export von Tabakwaren, unter die ja dann alle Geräte undLiquidbestandteile fallen zu geben.

§ 61
Übergangsregelungen
Für Beförderungen von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen worden sind, gilt diese Verordnung in der am 12. Februar 2023 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2023 fort.“

Hier wiederum steht klar, daß der Warenimport wie Export eine verlängerte Übergangsfrist bis zum
31 Dezember 2023 hat.

Fazit

Die Zeit zum Bunkern ist nach wie vor gegeben. Die Zeit bis Ware ein Steuerlager betritt oder verlässt verlängert sich bis zum 12. Februar 2023. Vorher tritt keine Verordnung für die Verbrauchssteuer mit dem Namen Liquidsteuer in Kraft. Ich sehe das persönlich mit einem lachendem und einem weinendem Auge. Denn auf der einen Seite geht dem Staat noch mehr Geld durch die Lappen. Geld das eh nicht in den veranschlagten Mengen eingehen wird. Auf der anderen Seite ist diese gesamte Steuer eben nicht mal das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. Ich werde mich entsprechend meinem Leitfaden 13 Dinge, die Du tun solltest um auch weiter genussvoll dampfen zu können halten. Ich weise auch hier wieder darauf hin, daß dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt oder darstellen soll. Wie seht ihr das? Ich freue mich auf Eure Meinung in den Kommentaren.
In diesem Sinne
Seid Achtsam


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